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ZU ALLEN WICHTIGEN THEMEN

Alles, was du zum Thema Engagement wissen willst alphabethisch geordnet - mit Links und Download-Material.

Rechtsformen
Reflexionsgespräch
Rollenklärung

rechtsformen von gruppen und organisationen im engagement

 1. Eingetragene Rechtsformen

Der eingetragene Verein (e.V.)

Der eingetragene Verein (e.V.) ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Organisationen in Deutschland.
Er bietet viele Vorteile:

 

  • Einfache und kostengünstige Gründung mit mindestens sieben Mitgliedern

 

  • Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister

 

  • Möglichkeit der Gemeinnützigkeit, was steuerliche Vorteile bringt

 

  • Demokratische Struktur mit Mitgliederversammlung und Vorstand

 

  • Keine persönliche Haftung der Mitglieder

 

Nachteilig sind die formalen Anforderungen, insbesondere die jährliche Mitgliederversammlung und Berichtspflichten gegenüber dem Finanzamt.

 

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH)

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die wirtschaftlich tätig sein kann, aber ihre Gewinne für gemeinnützige Zwecke verwendet.

 

  • Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich

 

  • Steuerbegünstigung bei anerkannter Gemeinnützigkeit

 

  • Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

 

  • Geeignet für Organisationen mit regelmäßigen Einnahmen (z. B. durch Dienstleistungen oder Produkte)

 

Diese Form eignet sich besonders für Bildungsanbieter, soziale Unternehmen oder gemeinnützige Dienstleister.

 

Die Stiftung

Eine Stiftung ist eine unabhängige juristische Person, die dauerhaft einen bestimmten Zweck verfolgt.

 

  • Kein Verein oder Unternehmen, sondern eine Organisation mit festgelegtem Zweck

 

  • Stiftungskapital muss erhalten bleiben, Erträge werden für den Stiftungszweck genutzt

 

  • Steuerliche Vorteile bei Gemeinnützigkeit

 

  • Strenge staatliche Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht

 

Stiftungen sind besonders für langfristige Vorhaben oder zur Verwaltung von Vermögen geeignet, beispielsweise in der Kultur- oder Bildungsförderung.

 

Die Genossenschaft (eG)

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine demokratisch organisierte Unternehmensform für gemeinschaftliche wirtschaftliche Zwecke.

 

  • Mitgliederverwaltung nach dem Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“

 

  • Haftungsbeschränkung auf das Genossenschaftsvermögen

 

  • Flexibilität bei der Finanzierung, da Mitglieder Anteile zeichnen können

 

  • Besonders geeignet für soziale oder nachhaltige Wirtschaftsprojekte, wie Wohn- oder Energiegenossenschaften

 

2. Nicht eingetragene und informelle Organisationsformen

Nicht jede Initiative benötigt eine formale Rechtsform. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich ohne Eintragung rechtlich zu organisieren.

 

Nicht eingetragener Verein

Auch ohne Eintragung kann ein Verein als „nicht rechtsfähiger Verein“ existieren.

 

  • Mindestens zwei Personen können sich zusammenschließen

 

  • Keine Eintragung ins Vereinsregister erforderlich

 

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit – Verträge müssen von einzelnen Mitgliedern unterschrieben werden

 

  • Mitglieder haften persönlich für Verbindlichkeiten

 

Diese Form eignet sich für kleine Gruppen, die flexibel agieren wollen, aber keine umfangreichen finanziellen Verpflichtungen eingehen.

 

Bürgerinitiativen und lose Gruppen

Bürgerinitiativen entstehen oft aus einem gesellschaftlichen Anliegen heraus und sind meist nicht formal organisiert.

 

  • Sie können Spenden sammeln, wenn sie an einen gemeinnützigen Träger angebunden sind

 

  • Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, können aber als Gruppe agieren

 

  • Häufig organisiert über Petitionen, Proteste oder Veranstaltungen

 

Bürgerinitiativen sind wichtig für politische oder gesellschaftliche Bewegungen, haben aber keine direkte steuerliche Anerkennung.

 

Arbeitsgruppen (AGs) und Netzwerke

Viele Gruppen schließen sich in Arbeitsgemeinschaften (AGs) oder Netzwerken zusammen.

 

 

  • Können Fördermittel erhalten, wenn ein Träger die Verwaltung übernimmt

 

  • Häufig anzutreffen in Bereichen wie Umwelt- oder Sozialarbeit

 

Projekte unter dem Dach eines Trägers

Viele kleinere Initiativen laufen unter dem Dach eines gemeinnützigen Trägers, der bereits als Verein oder gGmbH existiert.

 

  • Rechtliche und finanzielle Absicherung durch den Träger

 

  • Keine eigene Buchhaltung oder Verwaltung notwendig

 

  • Spenden können über den Träger steuerlich absetzbar sein

 

Diese Form eignet sich für neue oder experimentelle Projekte, die sich langfristig entwickeln wollen.

 

Fazit

Die Wahl der richtigen Organisationsform hängt von den Zielen, der Größe und den finanziellen Möglichkeiten der Gruppe ab. Während eingetragene Rechtsformen wie e.V. oder gGmbH Rechtssicherheit und Steuervergünstigungen bieten, sind informelle Formen oft flexibler und leichter zu gründen. Initiativen sollten daher prüfen, welche Struktur am besten zu ihren Bedürfnissen passt.