verein(t) engagiert!
Was ist ein Verein?
Ein Verein ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich freiwillig und dauerhaft zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Ob Sport, Kultur, Soziales oder Umweltschutz – Vereine prägen das gesellschaftliche Leben in Deutschland.
Man unterscheidet zwischen:
eingetragenen Vereinen (e. V.): Sie sind im Vereinsregister eingetragen und damit eine rechtlich eigenständige Organisation
nicht eingetragenen Vereinen: Sie sind formloser, aber ebenfalls erlaubt, haben jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Wie gründet man einen Verein?
Die Vereinsgründung ist einfach und strukturiert.
Folgende Schritte sind nötig:
1. Mindestens zwei Personen kommen zusammen, um einen Verein ins Leben zu rufen. Soll er als eingetragener Verein (e.V.) geführt werden, sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich.
2. Eine Satzung wird erstellt, die festlegt, welchen Zweck der Verein verfolgt, wo er seinen Sitz hat und wie er organisiert ist.
3. Eine Gründungsversammlung wird abgehalten, bei der die Satzung beschlossen und ein Vorstand gewählt wird.
4. Der Verein kann (muss aber nicht) ins Vereinsregister eingetragen werden, um eine eigene Rechtspersönlichkeit zu erhalten.
Rechtliche Grundlagen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, wie Vereine aufgebaut sind und funktionieren (§§ 21–79 BGB). Ein eingetragener Verein haftet selbst, sodass Mitglieder und Vorstand nicht mit ihrem privaten Vermögen für Schulden des Vereins aufkommen.
Die wichtigsten Organe eines Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung: Sie trifft wichtige Entscheidungen und wählt den Vorstand.
Der Vorstand: Er führt die Geschäfte und vertritt den Verein nach außen.
Wann gilt ein Verein als gemeinnützig?
Siehe auch: Gemeinnützigkeit
Viele Vereine streben eine Gemeinnützigkeit an, denn sie bringt steuerliche Vorteile.
Ein Verein wird als gemeinnützig anerkannt, wenn er:
Selbstlos handelt – also keine Gewinne an Mitglieder ausschüttet.
Ausschließlich den in der Satzung festgelegten Zweck verfolgt.
Unmittelbar für diesen Zweck tätig ist.
Mit einer Gemeinnützigkeitsanerkennung kann der Verein Spenden annehmen und Steuervorteile nutzen.
Eintragung ins Vereinsregister
Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und erfordert:
✓ ein formloses Anmeldungsschreiben
✓ die Satzung mit Unterschriften der Gründungsmitglieder
✓ ein Protokoll der Gründungsversammlung
✓ den Nachweis über die Wahl des Vorstands.
Mit der Eintragung darf der Verein den Zusatz „e. V.“ führen und genießt mehr Rechtssicherheit.
Warum sind Vereine so wichtig?
Vereine sind nach wie vor Anlaufstellen und das Herzstück des freiwilligen Engagements in Deutschland. Sie bringen Menschen zusammen, fördern Zusammenhalt und Gemeinschaftssinn und ermöglichen es, sich aktiv für ein Anliegen einzusetzen – sei es im Sportverein, im Umwelt- oder Kulturverein. Ein Verein ist eine einfache Möglichkeit, Gleichgesinnte zu finden und gemeinsam etwas zu bewegen.
Beratung für Vereinsgründung
in Bremen und Bremerhaven
Wer einen Verein gründen möchte, kann sich beim Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen beraten lassen. Die Organisation bietet kostenlose Informationen und Unterstützung zu wichtigen Themen wie Satzungsgestaltung, Gemeinnützigkeit und Fördermöglichkeiten.
Mehr dazu gibt es unter Netzwerk Selbsthilfe.
Weitere Informationen
Gemeinnützige Vereine. Informationsbroschüre der Stadt Hamburg [download]
Vereinsgründung in 8 Schritten (e-book, vereinswelt.de, 2022) [download]
Leitfaden zum Vereinsrecht des bmjv [download]