abgesichert im engagemenT: versicherung(en)
Siehe auch: Haftung
Definition
Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte stellt sicher, dass Ehrenamtliche im Schadensfall abgesichert sind. Dies betrifft insbesondere Unfälle, Haftungsansprüche und den Einsatz privater Fahrzeuge für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Warum ist Versicherungsschutz wichtig?
Freiwilliges Engagement bringt gesellschaftlichen Mehrwert, ist jedoch auch mit Risiken verbunden. Ob Sachschäden, Unfälle oder Haftungsfragen – ein passender Versicherungsschutz schützt Ehrenamtliche vor finanziellen Folgen und schafft Sicherheit für Engagierte und Organisationen.
Arten des Versicherungsschutzes
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit oder auf dem direkten Hin- und Rückweg einen Unfall erleiden. Dies greift allerdings nachrangig (subsidiär) – also, nur wenn es keine Versicherung über die Freiwilligenorganisation oder eine private Versicherung gibt.
Viele Organisationen schließen daher eine private Gruppenunfallversicherung ab, um Leistungen wie Krankenhaustagegeld oder eine Invaliditätsabsicherung zu ergänzen. In manchen Organisationen sind die Freiwilligen auch über die Berufsgenossenschaft genauso die die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen mit unfallversichert.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Ehrenamtliche, wenn sie bei ihrer Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen. Meist sind Freiwillige über eine Vereinshaftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung der Organisation abgesichert.
Beispiele für versicherte Schäden:
Ein*e Freiwillig*er beschädigt versehentlich das Eigentum der Organisation.
Ein Passant verletzt sich bei einer Veranstaltung, weil ein Freiwilliger die Absicherung nicht korrekt vorgenommen hat.
Durch eine fehlerhafte Buchung durch Ehrenamtliche entstehen finanzielle Verluste.
Ehrenamtliche sollten sich vorab informieren, ob ihre Organisation eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und welche Schäden konkret abgedeckt sind.
Kfz-Versicherung für Ehrenamtliche
Wer für seine ehrenamtliche Tätigkeit das eigene Fahrzeug nutzt, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen. In der Regel deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur Schäden an Dritten, nicht jedoch Schäden am eigenen Fahrzeug.
Wichtige Aspekte:
Private Fahrzeugschäden sind meist nicht durch die Organisation versichert.
Manche Organisationen bieten eine Dienstreise-Kasko-Versicherung für Freiwillige an.
Eine zusätzliche Absicherung sollte individuell geprüft werden.
Versicherungsschutz in kirchlichen und sozialen Einrichtungen
In kirchlichen oder diakonischen Organisationen bestehen oft spezielle Sammelversicherungen für Ehrenamtliche. Diese umfassen Gebäude-, Inventar-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Ehrenamtliche sollten sich über die für sie geltenden Regelungen informieren.
Was tun im Schadensfall?
Wenn ein Schaden eintritt, sollten Ehrenamtliche folgende Schritte beachten:
Sofortige Meldung an die Organisation oder Versicherung.
Dokumentation durch Fotos und schriftliche Berichte.
Keine eigenständige Schadensregulierung, sondern Rücksprache mit der Versicherung halten.
Fazit
Ein umfassender Versicherungsschutz gibt Ehrenamtlichen Sicherheit und schützt sie vor finanziellen Risiken. Organisationen sollten transparent kommunizieren, welche Versicherungen bestehen und ob Ehrenamtliche sich zusätzlich absichern sollten. Freiwillige sollten sich aktiv über ihren Schutz informieren, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Weitere Informationen
Flyer: Rahmenvertrag zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche (Senatorin für Soziales Bremen, 2017) [download]
Versicherungsschutz für Engagierte und Vereine (DSEE) [download]